Grundsätzlich sind die Mindest-Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (z.Zt. EnEV 2009) zu beachten.
Die Kfw Förderungen für den Neubau gliedert sich wie folgt:
KfW-Effizienzhaus 70:
KfW-Effizienzhaus 55: Planund und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich nachzuweisen
KfW-Effizienzhaus 40: Planung und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich nachzuweisen
Passivhaus: Planung und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich nachzuweisen
z.B. KfW-Effizienzhaus 70:
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70% und den Transmissionswärmeverlust
(H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
<<http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Bauen,_Wohnen,_Energie_sparen/index.jsp/>>