BAFA-Förderung

Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) am 1. Januar 2009 wurde
die Nutzungspflicht für den Einsatz erneubarer Energien eingeführt.
Um den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen, können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Zuschüsse beantragt werden.

Die Zuschüsse sind unabhängig von möglichen KfW-Förderungsmaßnahmen.
Grundsätzlich können bei Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen je nach Maßnahmenkombination
Basis-, Bonus oder Innovationsförderung in Anspruch genommen werden (bis zu 5000€).

Auf der linken Seite können Sie die Förderübersicht der BAFA runterladen (Achtung Stand beachten!).
Da Behörden leider immer wieder ohne Vorabinformationen Maßnahmenpakete oder
Kriterien ändern, empfehlen wir Ihnen den aktuellsten Stand immer auf der Internetseite der BAFA
abzurufen  <<http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html>>

 

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Gutachter & Sachverständiger für Schimmelpilz und Energieeffizienz

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BAFA-Förderübersicht
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